Schülervertretung
Schülervertreter
sind:
Kevin
Schmoll und Melina Merken
Vertreterin der Schüler in der Schulkonferenz ist:
Kevin Schmoll
Sie
sind seit September 2011 im Amt.
Die Mitwirkung der Schülervertretung (SV) in der Schule
(Auszüge aus dem Schulmitwirkungsgesetz)
Die SV vertritt im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule die Rechte der Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.
Aufgaben der SV
Im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes wirkt die SV durch ihre Organe an Entscheidungen der Schule mit.
Neben der Teilnahme an Konferenzen gehört zur Mitwirkung der SV auch, Probleme des schulischen Lebens sowie Beschwerden allgemeiner Art aufzugreifen und sie mit den am Schulleben Beteiligten zu diskutieren; im Einzelfall einen Schüler ihrer Schule auf dessen Wunsch bei der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber Schulleiter und Lehrern, insbesondere bei Ordnungsmaßnahmen und Beschwerdefällen zu beraten und zu unterstützen.
Weiterhin fällt in den Aufgabenbereich der SV die
Teilnahme an der Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule (der Umfang der Aufgaben ergibt sich aus § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes). Mitglieder der Schulkonferenz sind Vertreter der Lehrer, der
Erziehungsberechtigten und der Schüler. Die Mitglieder sind für die Dauer eines Schuljahres gewählte Vertreter der Lehrerkonferenz, der
Schulpflegschaft und des Schülerrats.
Teilnahme an Fachkonferenzen
Ohne Stimmrecht können jeweils zwei Schüler an Fachkonferenzen teilnehmen.
Organe der SV
Der Klassensprecher vertritt die Interessen der Klasse. Er führt die Beschlüsse der Klasse aus. Der Klassensprecher informiert die Klasse über wichtige Angelegenheiten der SV und solche, die für sie von
allgemeiner Bedeutung sind.
Der Schülerrat ist für Fragen der SV zuständig, die über den Bereich der einzelnen Klasse oder Jahrgangsstufe
hinausgehen. Er setzt sich zusammen aus den Sprechern der Klassen und der Jahrgangsstufen (stellvertretende Sprecher nehmen nur mit beratender Stimme an Sitzungen des Schülerrats
teil). Der Schülerrat kann aus seiner Mitte für besondere Aufgaben Ausschüsse bilden. Diese beraten über die ihnen vom Schülerrat zugewiesenen Aufgaben und bereiten Beschlüsse des Schülerrats
vor. Der Schülerrat berät und beschließt über die Satzung der SV, Mitwirkung in Zusammenschlüssen von Schülervertretungen, Wahl von Delegierten.
Der Schülerrat kann während der allgemeinen Unterrichtszeit zusammentreten (Tagesordnung, Zeit und Ort sind dem Schulleiter vorher mitzuteilen; ebenso die Beschlüsse des Schülerrats).
Der Schülersprecher ist Vorsitzender des Schülerrats und Sprecher der SV. Er beruft
den Schülerrat ein, leitet die Sitzungen und führt die Beschlüsse des Schülerrats aus. Er ist dem Schülerrat gegenüber
verantwortlich. Der Schülersprecher und seine Stellvertreter (mehrere Stellvertreter sind möglich) werden vom Schülerrat aus seiner Mitte gewählt.
Der/die Verbindungslehrer/in unterstützt die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Aufgaben. Er/sie kann an Schülerversammlungen und auf Einladung des Schülerrats an dessen Sitzungen teilnehmen.